Spanisches Verfassungsgericht

Spanisches Verfassungsgericht in Madrid.

Das spanische Verfassungsgericht (spanisch Tribunal Constitucional) steht außerhalb der Hierarchie der spanischen Fachgerichte und entscheidet spezifisch über die Frage der Vereinbarkeit von Akten der öffentlichen Gewalt mit den Vorgaben der spanischen Verfassung. Mit diesem Auftrag geht die ausschließlich dem Verfassungsgericht zustehende Kompetenz einher, Gesetze im formellen Sinn als verfassungswidrig zu verwerfen und für nichtig zu erklären. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts haben Gesetzeskraft und werden im spanischen Gesetzesblatt, dem Boletín Oficial del Estado (BOE), veröffentlicht.

Die einer Entscheidung durch das Verfassungsgericht zugänglichen Rechtsfragen sind in dem Zuständigkeitskatalog des Organgesetzes (Ley Orgánica 2/1979, de 3 de octubre, del Tribunal Constitucional; abgekürzt: LOTC), das zugleich den rechtlichen Rahmen für die Organisation und Tätigkeit des Verfassungsgerichts setzt, aufgeführt (siehe hierzu IV.). Zuletzt wurde das spanische Verfassungsgerichtsgesetz mit Organgesetz vom 24. Mai 2007 geändert (Ley Orgánica 6/2007). Seinen Sitz hat das spanische Verfassungsgericht in Madrid.


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